Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr..98 und Nachbarn
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Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn Die Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich wirkungsvolle Maßnahmen zu treffen, um die anscheinend organisierte und in erheblichem Umfange bereits erfolgreiche Vertreibung von Mietern des Hauses Friedberger Landstraße 98 durch unzumutbaren Lärm bei Tag und bei Nacht, Schmutz, unhygienische Verhältnisse und offensichtliche Überbelegung des Hauses zu beenden, sowie 2. zu berichten, welche Maßnahmen er zu ergreifen gedenkt, um möglicherweise mafiöse Strukturen bei einer eventuell beabsichtigten Entmietung von Wohngebäuden mit rechtswidrigen Mitteln und die Ausbeutung und Instrumentalisierung von Menschen überwiegend aus Osteuropa bei solchen Entmietungsstrategien aufzudecken und zu beenden. Begründung: Wie aus Bürgerprotesten und zahlreichen Presseberichten sowie sonstigen Medienberichten in Fernsehen und Internet bekannt geworden ist, herrschen in dem Haus Friedberger Landstraße 98 skandalöse Zustände, die zuerst im Januar 2014 den Frankfurter Behörden gemeldet wurden. Unter anderem ergibt sich der naheliegende Verdacht, daß die Bestandsmieter auf völlig unakzeptable Weise durch unglaublichen Lärm Tag und Nacht, Schmutz und unhygienische Verhältnisse aus ihren Mieträumen gedrängt werden sollen. Es liegen auch Beschwerden über persönliche Bedrohung und Beleidigung vor. Zudem besteht der Verdacht, daß zu dem Zweck einer Entmietung des Gebäudes mit unakzeptablen Mitteln Menschen überwiegend wohl aus Osteuropa stammend in großer Zahl für diesen Zweck instrumentalisiert und selbst ausgebeutet werden. Gleichzeitig werden auch zahlreiche Nachbarn von den Verhältnisse in dem Haus Friedberger Landstraße 98 ausgesprochen nachteilig betroffen. Angekündigte Ortsbegehungen des Wohnungsamtes führten zu absehbar untauglichen Ermittlungsergebnissen u.a. hinsichtlich der Frage der Überbelegung. Nachbarn berichteten, daß kurz nach Ende der amtlichen Begehung Menschen in großer Zahl wieder mit Kleinbussen in das Haus zurückgebracht wurden. Nachbarn beobachteten auch, wie einzelne der neuerdings zahlreichen neuen Bewohner des Hauses anscheinend regelmäßig in kurzen Abständen an Personen Geld in bar zahlten, die sodann das Geld in Plastiktüten verstauten und abtransportieren. Für Matratzenplätze zur Übernachtung sollen nach Angabe von Nachbarn Bewohner des Hause bis zu 500 € im Monat zahlen müssen bei einer Belegung pro Wohnung mit bis zu 15 Menschen. Dies begründet den Verdacht einer rechtswidrigen Ausbeutung von Menschen.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2014, OF 650/3
Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn Die Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich wirkungsvolle Maßnahmen zu treffen, um die anscheinend organisierte und in erheblichem Umfange bereits erfolgreiche Vertreibung von Mietern des Hauses Friedberger Landstraße 98 durch unzumutbaren Lärm bei Tag und bei Nacht, Schmutz, unhygienische Verhältnisse und offensichtliche Überbelegung des Hauses zu beenden, sowie 2. zu berichten, welche Maßnahmen er zu ergreifen gedenkt, um möglicherweise mafiöse Strukturen bei einer eventuell beabsichtigten Entmietung von Wohngebäuden mit rechtswidrigen Mitteln und die Ausbeutung und Instrumentalisierung von Menschen überwiegend aus Osteuropa bei solchen Entmietungsstrategien aufzudecken und zu beenden.
Begründung: Wie aus Bürgerprotesten und zahlreichen Presseberichten sowie sonstigen Medienberichten in Fernsehen und Internet bekannt geworden ist, herrschen in dem Haus Friedberger Landstraße 98 skandalöse Zustände, die zuerst im Januar 2014 den Frankfurter Behörden gemeldet wurden. Unter anderem ergibt sich der naheliegende Verdacht, daß die Bestandsmieter auf völlig unakzeptable Weise durch unglaublichen Lärm Tag und Nacht, Schmutz und unhygienische Verhältnisse aus ihren Mieträumen gedrängt werden sollen. Es liegen auch Beschwerden über persönliche Bedrohung und Beleidigung vor. Zudem besteht der Verdacht, daß zu dem Zweck einer Entmietung des Gebäudes mit unakzeptablen Mitteln Menschen überwiegend wohl aus Osteuropa stammend in großer Zahl für diesen Zweck instrumentalisiert und selbst ausgebeutet werden. Gleichzeitig werden auch zahlreiche Nachbarn von den Verhältnisse in dem Haus Friedberger Landstraße 98 ausgesprochen nachteilig betroffen. Angekündigte Ortsbegehungen des Wohnungsamtes führten zu absehbar untauglichen Ermittlungsergebnissen u.a. hinsichtlich der Frage der Überbelegung. Nachbarn berichteten, daß kurz nach Ende der amtlichen Begehung Menschen in großer Zahl wieder mit Kleinbussen in das Haus zurückgebracht wurden. Nachbarn beobachteten auch, wie einzelne der neuerdings zahlreichen neuen Bewohner des Hauses anscheinend regelmäßig in kurzen Abständen an Personen Geld in bar zahlten, die sodann das Geld in Plastiktüten verstauten und abtransportieren. Für Matratzenplätze zur Übernachtung sollen nach Angabe von Nachbarn Bewohner des Hause bis zu 500 € im Monat zahlen müssen bei einer Belegung pro Wohnung mit bis zu 15 Menschen. Dies begründet den Verdacht einer rechtswidrigen Ausbeutung von Menschen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2014Sie sind hierOFOF 650/3Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr..98 und NachbarnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2014OMOM 3447Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und NachbarnDirektanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1619Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und NachbarnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme