Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3447 entstanden aus Vorlage: OF 650/3 vom 24.08.2014
Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn Die Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich wirkungsvolle Maßnahmen zu treffen, um die anscheinend organisierte und in erheblichem Umfang bereits erfolgreiche Vertreibung von Mietern des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 durch unzumutbaren Lärm bei Tag und bei Nacht, Schmutz, unhygienische Verhältnisse und offensichtliche Überbelegung des Hauses zu beenden, sowie 2. zu berichten, welche Maßnahmen er zu ergreifen gedenkt, um möglicherweise mafiöse Strukturen bei einer eventuell beabsichtigten Entmietung von Wohngebäuden mit rechtswidrigen Mitteln und die Ausbeutung und Instrumentalisierung von Menschen überwiegend aus Osteuropa bei solchen Entmietungsstrategien aufzudecken und zu beenden.
Begründung: Wie aus Bürgerprotesten und zahlreichen Presseberichten sowie sonstigen Medienberichten in Fernsehen und Internet bekannt geworden ist, herrschen in dem Haus Friedberger Landstraße Nr. 98 skandalöse Zustände, die zuerst im Januar 2014 den Frankfurter Behörden gemeldet wurden. Unter anderem ergibt sich der naheliegende Verdacht, dass die Bestandsmieter auf völlig unakzeptable Weise durch unglaublichen Lärm Tag und Nacht, Schmutz und unhygienische Verhältnisse aus ihren Mieträumen gedrängt werden sollen. Es liegen auch Beschwerden über persönliche Bedrohung und Beleidigung vor. Zudem besteht der Verdacht, dass zu dem Zweck einer Entmietung des Gebäudes mit unakzeptablen Mitteln Menschen, überwiegend wohl aus Osteuropa stammend, in großer Zahl für diesen Zweck instrumentalisiert und selbst ausgebeutet werden. Gleichzeitig werden auch zahlreiche Nachbarn von den Verhältnissen in dem Haus Friedberger Landstraße Nr. 98 ausgesprochen nachteilig betroffen. Angekündigte Ortsbegehungen des Amtes für Wohnungswesen führten zu absehbar untauglichen Ermittlungsergebnissen, u. a. hinsichtlich der Frage der Überbelegung. Nachbarn berichteten, dass kurz nach Ende der amtlichen Begehung Menschen in großer Zahl wieder mit Kleinbussen in das Haus zurückgebracht wurden. Nachbarn beobachteten auch, wie einzelne der neuerdings zahlreichen neuen Bewohner des Hauses anscheinend regelmäßig in kurzen Abständen an Personen Geld in bar zahlten, die sodann das Geld in Plastiktüten verstauten und abtransportieren. Für Matratzenplätze zur Übernachtung sollen nach Angabe von Nachbarn Bewohner des Hauses bis zu 500 Euro im Monat zahlen müssen, bei einer Belegung pro Wohnung mit bis zu 15 Menschen. Dies begründet den Verdacht einer rechtswidrigen Ausbeutung von Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2014OFOF 650/3Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr..98 und NachbarnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2014Sie sind hierOMOM 3447Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und NachbarnDirektanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1619Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und NachbarnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats