Katastrophenschutz im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats thematisiert den fehlenden Zivilschutz im Ortsbezirk 9 von Frankfurt am Main. Es wird gefordert, dass der Bund eine aktuelle Gefahrenbewertung vornimmt und ein Schutzziel definiert, um einen zeitgemäßen Zivilschutz aufzubauen.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Frankfurt am Main - und damit auch der Ortsbezirk 9 - verfügt derzeit über keine, für den Zweck des Zivilschutzes gewidmeten und nutzbaren Schutzräume.
Damit der auf allen staatlichen Ebenen seit der Wiedervereinigung "rückgebaute" Zivilschutz wieder aktiviert werden kann, muss zwingend eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine eigene Zuständigkeit in diesem Bereich und mangels rechtlicher Grundlagen auch keine eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit.
Aufbauend hierauf muss der Bund in der Folge ein Schutzziel definieren, das sowohl qualitative als auch quantitative Festlegungen trifft:
- Vor welcher Art der Bedrohung/Kriegsführung will er seine Bevölkerung schützen?
- Für welchen Zeitraum sollen Anlagen Schutz bieten?
- Für welchen Anteil der Bevölkerung will er dieses Schutzniveau erreichen?
Hieran knüpfen alle weiteren Maßnahmen für den Aufbau eines neuen und zeitgemäßen öffentlichen Zivilschutzes in Deutschland und damit auch in Frankfurt am Main bzw. im Ortsbezirk 9 an. Für die Umsetzung ist dann im Rahmen übertragener Aufgaben die Stadtverwaltung - hier die Dezernate I und IX - mittelbar bzw. unmittelbar zuständig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2022OFOF 245/9Katastrophenschutz im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022OMOM 2116Katastrophenschutz im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 18. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1612Katastrophenschutz im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab