Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im Glockenblumenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1612
Betreff: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im Glockenblumenweg Zu 1. und 2.: Die Bänke wurden zwischenzeitlich abgebaut und eingelagert.
Zu 3.: Notwendige Rückschnittmaßnahmen sind eingeplant und werden in der Wintersaison 2014/15 ausgeführt.
Zu 4.: Ein erstes Treffen im Rahmen des "Runden Tisches Jasminweg" fand bereits mit den erforderlichen Beteiligten statt. Weiterhin wurden erste Maßnahmen erörtert, um Jugendlichen und jungen Heranwachsenden eine alternative Aufenthaltsfläche anzubieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2014OFOF 657/10Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im GlockenblumenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. September 2014OMOM 3493Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im GlockenblumenwegDirektanregung
- 15. November 2014OFOF 712/10Abfalleimer in der Grünfläche am JasminwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2014OMOM 3708Abfalleimer in der Grünfläche am JasminwegDirektanregung
- 22. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1612Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im GlockenblumenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab