Flughafen neu denken - Stadtentwicklung muss möglich sein, auch im Frankfurter Süden
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Stadtentwicklung im Frankfurter Süden in Bezug auf den Flughafen. Es wird betont, dass die Stadt Frankfurt keinen Einfluss auf die Flugrouten und Betriebsabläufe hat, jedoch Optionen für eine mögliche Siedlungsentwicklung im Stadtteil Oberrad bestehen. Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm und Luftschadstoffen werden als notwendig erachtet, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Flugrouten und Stadtentwicklung im Süden:
Die Flugverfahren (also die Wege und Verhaltensweisen für den An- und Abflug) werden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) geplant und per Rechtsverordnung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt. Die gemäß Luftverkehrsgesetz für jeden Verkehrsflughafen eingerichtete Fluglärmkommission, in der auch die betroffenen Gemeinden vertreten sind, berät die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung und gibt Empfehlungen ab. Ein Vorschlagsrecht für neue und/oder geänderte Flugrouten durch betroffene Städte und Gemeinden sieht das Luftverkehrsgesetz nicht vor.
Die aktuellen Flugrouten, Lärmberechnungen und neue technische Entwicklungen sind wichtige Parameter für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebietes für den Flughafen Frankfurt Main im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP). Die Vorgaben für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebietes werden im Landesentwicklungsplan Hessen (LEP), 3. Änderung (GVBl. vom 29.08.2018, S. 551) formuliert. Gegenüber des im geltenden RPS/RegFNP 2010 festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes ergeben sich durch das aktuell im LEP, 3. Änderung festgelegte Siedlungsbeschränkungsgebiet auch im Süden Frankfurts Optionen für eine mögliche Siedlungsentwicklung. Dies betrifft insbesondere den Stadtteil Oberrad.
Betriebsabläufe:
Auf die Optimierung von Betriebsabläufen im Bereich des Flughafens Frankfurt hat die Stadt Frankfurt keinen Einfluss. Der Betrieb der Landebahn Nordwest ist durch den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 geregelt. Genehmigungen für den Bau und den Betrieb der Landebahn Nordwest wurden erteilt. 2023 hat die Zahl der Flugbewegungen gegenüber dem Jahr 2022 um 12,6 % auf 430.400 Starts und Landungen zugenommen. Das Passagieraufkommen ist im Vergleich zu 2022 im Jahr 2023 um 21,3 % auf 59,4 Millionen Fluggäste gestiegen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Fraport AG auf den Betrieb der Landebahn Nordwest verzichten kann.
Weiterentwicklung des Flughafens:
Maßnahmen zur Reduzierung des Flugverkehrs liegen nicht im Einfluss- und Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt. Der Betrieb des Flughafens und die Nutzung der Landebahn Nordwest, ist Gegenstand von Planfeststellungsbeschlüssen, Betriebs- und luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen. Die Prüfung der Frage, ob "das Gelände der Landebahn Nordwest eine Basis für eine entsprechende zukunftsfähige Umgestaltung und Weiterentwicklung des Flughafens ... böte" kann daher von der Stadt Frankfurt nicht vorgenommen werden.
Vor dem Hintergrund der Anbindung des Flughafens an den schienengebundenen Fern- und Regionalverkehr und an verschiedene städtische und regionale ÖPNV-Angebote erscheint die Weiterentwicklung des Flughafenstandorts zu einem Mobilitäts-Hub sinnvoll. Im Vorentwurf des RPS/RegFNP ist im Bereich des Flughafens Frankfurt landseitig die Darstellung eines "Multimodalen Verknüpfungspunktes" vorgesehen. Auch die Realisierung der Regionaltangente West mit Anbindung des Flughafens an das RTW-Netz wird zu einer Stärkung und Weiterentwicklung des Mobilitätsstandortes Flughafen beitragen.
Lärm- und Schadstoffbelastung/Auswirkungen des Flugverkehrs
Fluglärm beeinträchtigt das Leben zahlreicher Menschen in Frankfurt am Main und der gesamten Region an 365 Tagen im Jahr. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Fluglärm und Luftschadstoffen sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen und ermöglichen neue Perspektiven in Gebieten, in denen Siedlungsbeschränkungen gelten.
Eine Reduzierung von Flugbewegungen insbesondere auf der Kurzstrecke und in der gesetzlichen Nacht kann so einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Lärmberechnungsmodelle zur Ausweitung von Siedlungsbeschränkungsgebieten und somit auf die Stadtentwicklung haben, ohne die Internationalität der Stadt Frankfurt am Main zu schmälern.
Geeignete Maßnahmen für mehr Fluglärmschutz, zur Vermeidung von Luftschadstoffen und für nachhaltigere Mobilität sind in Koalitionsverträgen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene politisch verankert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 1022/5Flughafen neu denken - Stadtentwicklung muss möglich sein, auch im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 15. März 2024OMOM 5321Flughafen neu denken - Stadtentwicklung muss möglich sein, auch im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 30. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1610Flughafen neu denken - Stadtentwicklung muss möglich sein, auch im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab