Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne Tunnel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1610
Betreff: Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne Tunnel Der Magistrat hat den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) um eine Stellungnahme zur Anregung des Ortsbeirates gebeten. Der RMV teilt mit, dass in nur wenigen Ausnahmefällen Umleitungsfahrten der S-Bahn über Frankfurt-Niederrad nach Frankfurt Süd durchgeführt werden. Diese Verbindung könne jedoch nicht ohne weiteres für reguläre Taktverkehre genutzt werden; die Strecke müsste ertüchtigt werden. Im Vorfeld wäre eine betriebliche und technische Machbarkeitsstudie durchzuführen; in einer verkehrlichen Untersuchung müssten Verkehrsverlagerungen von bestehenden Linien auf diese neue Linie untersucht werden. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Teil Schiene eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn (Linie U5) vom Europaviertel in Richtung Westen untersucht werden soll. Damit könnte für die westlichen Stadtteile ein attraktives zusätzliches Angebot geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2019OFOF 1008/6Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne TunnelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4542Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne TunnelDirektanregung
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1610Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne TunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab