Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne Tunnel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4542 entstanden aus Vorlage: OF 1008/6 vom 16.04.2019
Betreff: Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne Tunnel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zu dem bestehenden Angebot mit den S-Bahn-Linien S 1 und S 2 eine weitere Verbindung eingerichtet werden kann, die es den Menschen ermöglicht, aus den westlichen Stadtteilen in Richtung Innenstadt und wieder zurückzufahren, ohne dabei den bereits stark belasteten und störanfälligen Tunnel nutzen zu müssen. Kernelement bei diesen Überlegungen ist eine Verbindung von Höchst, Nied und Griesheim mit Frankfurt-Süd (ggf. auch mit Halt in Niederrad). Darüber hinaus sind natürlich auch weitere Haltepunkte denkbar - bspw. zwischen Wiesbaden/Niedernhausen und Höchst oder auch zwischen Frankfurt-Süd und Offenbach-Ost. Im Rahmen dieser Prüfung wird der Magistrat zudem um Auskunft gebeten, inwieweit diese neue Verbindung Auswirkungen auf die bestehenden Verbindungen der Linien S 1 und S 2 hätte - bspw. inwieweit das bestehende Angebot eingeschränkt werden müsste, um Kapazitäten für eine S-Bahn-L inie zu schaffen, oder auch einfach eingeschränkt werden könnte, da die Nutzer nur die neue Verbindung benötigen.
Begründung: Der Tunnel, durch den derzeit fast alle S-Bahn-Linien in Frankfurt fahren, ist bereits am Limit seiner Kapazitäten angelangt und zudem extrem störanfällig. Sobald es Probleme mit einer S-Bahn in diesem Tunnel gibt (hierzu zählen bspw. auch Notfalleinsätze), steht der S-Bahn-Betrieb im gesamten Tunnel zunächst still - und die Menschen, die auf die S-Bahn angewiesen sind, kommen erstmal nicht weiter. Gerade mit Blick auf die aktuellen Diskussionen um eine Reduzierung des Autoverkehrs in der Innenstadt sollte es im Interesse der Stadt Frankfurt sein, dass möglichst viele Menschen den ÖPNV nutzen bzw. auf den ÖPNV umsteigen. Den Autoverkehr lediglich einzuschränken oder zu verbieten, hilft den Menschen nicht weiter. Es müssen Alternativen geschaffen und ausgebaut werden. Und auch Diskussionen um Fahrpreise oder eine 10-Minuten-Garantie mit Erstattung des Fahrpreises sind für die Fahrgäste, die bspw. morgens auf dem Weg zur Arbeit wieder einmal im Tunnel feststecken oder wegen einer Stellwerksstörung gar vergeblich auf eine S-Bahn warten, nur sehr bedingt hilfreich. Wichtiger ist es, den ÖPNV für die Menschen attraktiver und vor allen Dingen auch zuverlässiger zu gestalten. Dass grundsätzlich eine Verbindung auf den bestehenden Gleisen zwischen Griesheim und Frankfurt-Süd möglich ist, wurde bei einer Störung Anfang des Jahres bewiesen, als eine S-Bahn von Griesheim nach Frankfurt-Süd umgeleitet wurde (über Niederrad, hier allerdings ohne Halt). Und von Frankfurt-Süd kann man bspw. mit der U-Bahn schnell weiter in Richtung Innenstadt fahren. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, dass geprüft wird, ob und wie eine derartige Verbindung im Regelbetrieb eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1610 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2019OFOF 1008/6Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne TunnelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4542Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne TunnelDirektanregung
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1610Alternative S-Bahn-Verbindung zwischen dem Frankfurter Westen und Frankfurt prüfen - ohne TunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats