Kulturcampus: Eigentumsverhältnisse und Zwischennutzungen Juridicum - Juristische Bibliothek - Labsaal
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Juridicum, die Juristische Bibliothek und der Labsaal im Eigentum des Landes Hessen stehen und von der Goethe-Universität verwaltet werden. Es wird betont, dass Zwischennutzungen ein wichtiges Mittel zur Vermeidung von Leerstand sind, jedoch die Goethe-Universität bisher keine Folgenutzung freigegeben hat.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Das Juridicum, die Juristische Bibliothek und der Labsaal befinden sich im Eigentum des Landes Hessen, die Gebäude werden von der Goethe-Universität verwaltet. Ob und wann die Gebäude auf die ABG übertragen werden, steht nicht fest.
- Das Land Hessen bzw. die Goethe-Universität ist als Eigentümerin der o.g. Gebäude alleinige Nutzungsberechtigte und Ansprechpartnerin zu Fragen der Gebrauchsfähigkeit des Gebäudebestands. Die Goethe-Universität hat die o.g. Gebäude bisher nicht für eine Folgenutzung freigegeben.
- Der Magistrat sieht in Zwischennutzungen ein wichtiges Instrument zur Leerstandvermeidung und des nachhaltigen Umgangs mit dem Gebäudebestand auf dem Kulturcampus. Entsprechend ermöglicht er vielfältige Nutzungskonzepte für Zwischennutzungen im Baugenehmigungsverfahren.
Die Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit der jeweiligen Zwischennutzungskonzepte ist von den jeweiligen Akteuren zu prüfen und zu verantworten. Der Labsaal konnte von 2016 bis 2020 als Unterkunft für Geflüchtete zwischengenutzt werden.
Das Kulturamt steht im Austausch mit der Goethe-Universität als derzeitige Besitzerin der Bauten, um priorisiert gemeinsam mit potentiellen Nutzerinnen und Nutzern eine entsprechende Ortsbegehung der ehemaligen kunsthistorischen Bibliothek zu organisieren. Ein entsprechender Termin verspricht Aufschluss über die Möglichkeiten der angeregten kulturellen Nutzung und die damit verbundenen technischen Fragen.
Beim Juridicum als auch beim ehemaligen Bibliotheksgebäude hat die Stabstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete beschlossen, auf die Unterbringung Geflüchteter zu verzichten. Die von der ABG Frankfurt Holding durchgeführten Bestandsuntersuchungen des Gebäudes ergaben, dass hohe Umbau- und Instandsetzungskosten einer solchen temporären Zwischennutzung entgegenstehen.
- Das Jugend- und Sozialamt zahlt für die von der ada-kantine genutzten Räumlichkeiten die Miete bis einschließlich 31.12.2023. Sobald der städtische Haushalt beschlossen ist, werden mit dem Träger Gespräche hinsichtlich der weiteren Nutzung geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2023OFOF 694/2Kulturcampus: Eigentumsverhältnisse und Zwischennutzungen Juridicum -Juristische Bibliothek -LabsaalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2023OMOM 4074Kulturcampus: Eigentumsverhältnisse und Zwischennutzungen Juridicum - Juristische Bibliothek - LabsaalDirektanregung
- 31. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1607Kulturcampus: Eigentumsverhältnisse und Zwischennutzungen Juridicum - Juristische Bibliothek - LabsaalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab