Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1607
Betreff: Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen Durch die neugestalteten Gehwegnasen an der Kreuzung Helmholtzstraße/ Dahlmannstraße ist gegenwärtig Parken längs zur Fahrbahn vorgegeben. Würde der Anregung entsprochen, müsste mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m und für den Gehweg von 1,50m eingehalten werden. Nachdem durch das Schrägparken diese Mindestbreiten für den Gehweg häufig nicht eingehalten und Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer behindert werden, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der aus den vorstehenden Gründen der Anregung nicht entspricht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2015OFOF 496/4Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. September 2015OMOM 4474Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfenDirektanregung
- 23. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1607Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab