Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4474 entstanden aus Vorlage: OF 496/4 vom 13.08.2015
Betreff: Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem Bereich der Dahlmannstraße, der zwischen Helmholtzstraße und Wittelsbacherallee als Einbahnstraße ausgewiesen ist, auf der linken Fahrseite Schrägparken eingerichtet werden könnte. Dabei sollten die verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich des Einparkwinkels und die Einschränkungen durch die vorhandenen Straßenlaternen berücksichtigt werden.
Begründung: Wie in anderen Bereichen des Stadtteils herrscht auch in diesem Quartier ein hoher Parkdruck. Da in dem genannten Straßenabschnitt ein sehr breiter Gehweg und nur niedrige Bordsteinkanten vorhanden sind, sollte geprüft werden, ob nicht durch Schrägparken die Anzahl der Parkplätze etwas erhöht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2015OFOF 496/4Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4474Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfenDirektanregung
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1607Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats