Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Idee, Lärmschutzwände für die Regionaltangente West zu begrünen, sieht jedoch aufgrund der aktuellen Anforderungen und Platzverhältnisse keine Möglichkeit zur Umsetzung. Die Deutsche Bahn AG stimmt dieser Ausführungsweise derzeit nicht zu, was die Realisierung der begrünten Wände verhindert.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aus stadtklimatischer Sicht begrüßt der Magistrat die Begrünung von Schallschutzwänden. Deshalb wurde die RTW Planungsgesellschaft mbH gebeten, die Anregung des Ortsbeirates zu prüfen.
Als Ergebnis wurde mitgeteilt, dass der im Ortsbezirk 6 verlaufende Streckenabschnitt entweder südlich des Bahnhofs Höchst im Straßenraum sowie außerhalb des bebauten Stadtraums geführt wird oder nördlich des Bahnhofs Höchst bis zur A 66 bei Sossenheim auf einem Bahnkörper der Deutschen Bahn verläuft, der zur Benutzung durch die RTW umgebaut wird aber weiterhin nach dem Regime der Eisenbahn-Betriebsordnung (EBO) betrieben wird.
Theoretisch wäre eine Begrünung nur auf der den Schienen abgewandten Seite der Lärmschutzwand vorstellbar, da die Lärmschutzwände möglichst nah an der Schallquelle - also am Gleis - positioniert sind, um so die höchste Lärmschutzwirkung zu entfalten. Derzeit gibt es keine begrünten Schallschutzwände, die die Anforderungen des Eisenbahnbundesamtes erfüllen, da insbesondere die erforderlichen Bauwerksprüfungen nur eingeschränkt durch die Deutsche Bahn AG möglich sind.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde mitgeteilt, dass die Absicht besteht, Lärmschutzwände in platzsparender Leichtmetallbauweise zu verwenden. Wobei zu beachten ist, dass die Bauart nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses sein wird, sondern nur deren prognostizierte Wirkung.
Begrünbare Lärmschutzwände bestehen zumeist aus einem Metallgeflecht als tragende Hülle, werden mit grobkörnigen Steinen oder Bodenmaterial befüllt und anschließend teilweise begrünt. Nachteilig ist ihr teilweise großer Bedarf an Aufstellfläche, wodurch sie im Gegenzug jedoch keiner besonderen Gründungen bedürfen.
Aber im beengten Bestandsstraßenraum in Höchst und Sossenheim würde gerade dieser Bedarf an "mehr Breite" fehlen, sodass begrünte Lärmschutzwände schon deshalb nicht umsetzbar sind.
Die RTW GmbH sieht daher keine Möglichkeit, dass begrünte Lärmschutzwände entlang der RTW-Strecke in der Stadt Frankfurt am Main zur Ausführung kommen können, insbesondere weil die Deutsche Bahn AG dieser Ausführungsweise derzeit nicht zustimmt.
Sollte sich an dieser Haltung etwas ändern, so ist die RTW GmbH gerne bereit, die Überlegungen im Rahmen der Ausführungsplanung erneut für ausgewählte, sinnvolle Standorte aufzugreifen, insbesondere wenn neue innovative und platzsparende Lösungen für begrünte Schallschutzwände auf den Markt kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2022OFOF 406/6Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022OMOM 1810Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?Direktanregung
- 8. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1605Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab