Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Lärmschutzwände der Regionaltangente West begrünt werden können. Dies wird als ökologisch sinnvoll erachtet und könnte zur Verbesserung des Klimas beitragen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und nach welchen Konzepten die Lärmschutzwände entlang der Strecke der Regionaltangente West begrünt werden können.
Begründung
Begrünte Lärmschutzwände können in vielerlei Hinsicht sinnvoll und nützlich sein: Sie sind nicht nur ökologisch sinnvoll und gut für das Klima, sondern können sich auch harmonisch in die Landschaft einfügen und ggf. Lärm und Schall besser abschirmen. Insofern erscheint es sinnvoll, dass auch die Lärmschutzwände, die für die Regionaltangente West vorgesehen sind, begrünt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2022OFOF 406/6Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1810Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?Direktanregung
- 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1605Können die Lärmschutzwände für die Regionaltangente West begrünt werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats