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Regionaler Flächennutzungsplan: Windvorranggebiet Berger Hang Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
37 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604

Betreff:

Regionaler Flächennutzungsplan: Windvorranggebiet Berger Hang Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen

In Ermächtigung durch die Stadtverordnetenversammlung hat der Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2009 die Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zur 2. Offenlage des Entwurfs des Regionalen Flächennutzungsplans beschlossen. Hierbei wurden keine Einwände gegen das Vorranggebiet für Windenergienutzung in der Gemarkung Bergen-Enkheim vorgebracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2009OFOF 422/16Regionaler Flächennutzungsplan, Flächen für WindkraftanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. April 2009OAOA 853Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für WindkraftanlagenAnregung
  3. 25. Oktober 2009OFOF 526/16M 201 Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes SüdhessenOrtsbeiratsantrag · fwf
  4. 27. Oktober 2009OAOA 1011Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201Anregung
  5. 18. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 Wochen
    STST 1604Regionaler Flächennutzungsplan: Windvorranggebiet Berger Hang Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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