Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims der SG Harheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1600
Betreff: Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims der SG Harheim Die Sportanlage Harheim verfügt über ein Umkleide- und Funktionsgebäude, das in baulicher Einheit mit einem Vereinsraum verbunden ist. Die SG Harheim hält seit dem 01.04.2008 einen Pachtvertrag zu diesem Vereinsraum und hatte in der Vergangenheit im Rahmen eines Unterpachtverhältnisses eine Gaststätte betrieben. Auch wenn aus grundsätzlichen Erwägungen derzeit keine Vereinsräume auf städtischen Sportanlagen durch das zuständige Fachamt errichtet werden, sind bei der nun erforderlichen Sanierung des Bestandes bestimmte Sanierungspositionen dem Fachamt zuzuordnen, andere einem künftigen Betreiber. Diese Festlegung ist dieser Tage abgeschlossen, sodass mit der SG Harheim kurzfristig Vereinbarungen zur Sanierung geschlossen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2017OFOF 62/14Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims SG HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2017EAEA 62Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims der SG HarheimEtatanregung
- 25. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1600Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims der SG HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab