Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims SG Harheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Sanierung des Vereinsheims SG Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Vereinshauses der SG Harheim in den Etat 2017 aufzunehmen. Begründung: Das Vereinsheim der SG Harheim befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt. Laut Haupt-Pachtvertrag der Bezirkssportanlage Harheim § 5 sind "Instandhaltungsmaßnahmen, die mit einem nachhaltigen Eingriff in Grund und Boden oder in Gebäudesubstanz Sachen der Stadt". Das Vereinsheim befindet sich aktuell in einem baulich schlechten Zustand. Die Elektroverteilung befindet sich in einem nicht mehr zulässigen Zustand, die Böden weisen ein" hohe Feuchtigkeit auf und die Sanitärenanlagen sowie die Fenster und Türen sind energetisch nicht mehr zeitgemäß. Der Verein SG Harheim bieten Sport für Jedermann zu äußerst günstigen und sozialverträglichen Preisen an (z. B. 50 Euro pro Kalenderjahr für Kinder und Jugendliche.) Dies kann der Verein auch sozial schwächeren nur ermöglichen, wenn weiterhin Einnahmen aus der Verpachtung des Vereinsheims generiert werden können. Nach Schätzungen eines Bausachverständigen von Seiten der SG Harheim belaufen sich de Kosten für eine Instandsetzung auf ca. 75.000 Euro.
Inhalt
Antrag vom 07.03.2017, OF 62/14
Betreff: Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims SG Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Vereinshauses der SG Harheim in den Etat 2017 aufzunehmen.
Begründung: Das Vereinsheim der SG Harheim befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt. Laut Haupt-Pachtvertrag der Bezirkssportanlage Harheim § 5 sind "Instandhaltungsmaßnahmen, die mit einem nachhaltigen Eingriff in Grund und Boden oder in Gebäudesubstanz Sachen der Stadt". Das Vereinsheim befindet sich aktuell in einem baulich schlechten Zustand. Die Elektroverteilung befindet sich in einem nicht mehr zulässigen Zustand, die Böden weisen ein" hohe Feuchtigkeit auf und die Sanitärenanlagen sowie die Fenster und Türen sind energetisch nicht mehr zeitgemäß. Der Verein SG Harheim bieten Sport für Jedermann zu äußerst günstigen und sozialverträglichen Preisen an (z. B. 50 Euro pro Kalenderjahr für Kinder und Jugendliche.) Dies kann der Verein auch sozial schwächeren nur ermöglichen, wenn weiterhin Einnahmen aus der Verpachtung des Vereinsheims generiert werden können. Nach Schätzungen eines Bausachverständigen von Seiten der SG Harheim belaufen sich de Kosten für eine Instandsetzung auf ca. 75.000 Euro.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2017Sie sind hierOFOF 62/14Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims SG HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2017EAEA 62Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims der SG HarheimEtatanregung
- 25. August 2017Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1600Bereitstellung von Etatmitteln zur Sanierung des Vereinsheims der SG HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme