Verkehrssicherheit in der Grempstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595
Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Vom 14. bis zum 21. Juni 2019 fand in der Grempstraße in Höhe der Hausnummer 29a eine Langzeitmessung mittels eines ViaCount-Gerätes statt. Die Messung ergab eine Übertretungsquote von 0,5 % in sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Am 15. Mai 2019 wurde in der Grempstraße eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Während der fast zweistündigen Messungen wurden 222 Kraftfahrzeuge erfasst, wovon zwei das Tempolimit von 30 km/h überschritten haben (Übertretungsquote: 1 %). Aufgrund der geringen Übertretungsquoten ist eine bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Grempstraße nicht erforderlich. Die Verkehrssicherheit ist in dieser Straße gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2018OFOF 598/2Verkehrssicherheit in der GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018OMOM 3333Verkehrssicherheit in der GrempstraßeDirektanregung
- 1. Oktober 2018STST 1938Verkehrssicherheit in der GrempstraßeStellungnahme
- 8. März 2019STST 541Verkehrssicherheit in der GrempstraßeStellungnahme
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1595Verkehrssicherheit in der GrempstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab