Verkehrssicherheit in der Grempstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1938
Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Vorläufige Stellungnahme: Nach Auswertung der Erfahrungswerte können keine Schwellen mehr verbaut werden. Grund hierfür sind häufige Beschwerden der Anliegenden über die Lärmbelästigung durch das Überfahren sowie der erhöhte Unterhaltungsaufwand. Die geringe Straßenbreite sowie das vorhandene Kopfsteinpflaster wirken bereits geschwindigkeitsdämpfend. Aufgrund des Rollgeräuschs wirkt ein Fahrzeug rein subjektiv auch schneller, als es tatsächlich fährt. Die Grempstraße ist verkehrssicher, eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Laut Statistik gab es bisher nur geringfügige Sachschäden durch Parkunfälle. Es werden Testgeschwindigkeitsmessungen in der Grempstraße durchgeführt. Wegen der angespannten Parkplatzsituation ist der Zeitpunkt davon abhängig, wann ein geeigneter Stellplatz angefahren werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2018OFOF 598/2Verkehrssicherheit in der GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018OMOM 3333Verkehrssicherheit in der GrempstraßeDirektanregung
- 1. Oktober 2018Sie sind hierSTST 1938Verkehrssicherheit in der GrempstraßeStellungnahme
- 8. März 2019STST 541Verkehrssicherheit in der GrempstraßeStellungnahme
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1595Verkehrssicherheit in der GrempstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab