Behelfsbrücke über die Nidda
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592
Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Die Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Harheimer Niddabrücke wird im Rahmen des S6-Ausbaus von der DB Netz AG gebaut. Die Übernahme durch die Stadt Frankfurt am Main ist grundsätzlich möglich, jedoch auch von den vertraglichen Regelungen abhängig. Vorgesehen ist, dass die DB Netz AG das eingesetzte Behelfsbrückengerät anmietet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, ob der Magistrat die Behelfsbrücke übernehmen kann. Um den S6-Ausbau nicht zu verzögern, werden die Verhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2018OMOM 3779Ertüchtigung und Verbreiterung der Niddabrücke/Ersatzbrücke für Fußgänger und RadfahrerDirektanregung
- 4. März 2019OFOF 174/14Behelfsbrücke über die NiddaOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2019OMOM 4357Behelfsbrücke über die NiddaDirektanregung
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1592Behelfsbrücke über die NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab