Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1586
Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße
- Von den drei von Mainova und Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) gegenüber der Energie Direkt GmbH ergriffenen Rechtsmitteln - mit dem Ziel die Einhaltung der Pflichten eines Netzbetreibers zu erreichen - sind zwei noch rechtshängig und steuern auf den Termin zur mündlichen Verhandlung hin. Bereits abgeschlossen ist das erste Verfahren, das vor dem Landgericht Münster geführt wurde. Dieses endete mit einem gerichtlichen Vergleich. In diesem Verfahren klagte die Mainova auf Entfernung der - von Sahle Wohnen widerrechtlich in Leerrohre (Eigentum der Mainova AG) verlegten - drei Stromleitungen sowie eines Telekommunikationskabels. Mainova hat sich in dem Vergleich verpflichtet, die widerrechtlich verlegten Kabel noch für einen Übergangszeitraum (aufgrund der noch laufenden Verfahren), gegen Entgelt, zu dulden. Noch rechtshängig sind: 1. die Klage der NRM vor dem Landgericht Frankfurt auf Zahlung der Konzessionsabgabe gegen den Arealnetzbetreiber Energie Direkt GmbH. 2. das Beschwerdeverfahren von NRM und Mainova vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, in dem erreicht werden soll, dass sich die Energie Direkt GmbH an ihre Pflichten als Arealnetzbetreiberin hält. 2 . Den Bewohner der Mietwohnung ist kein diskriminierungsfreier Zugang zum Stromnetz möglich. Dies liegt vor allem darin begründet, dass der vom Eigentümer beauftragte Messstellenbetreiber (Energie Direkt GmbH) die Daten über Zählernummern, Zählerstände und Zuordnungen zu Wohneinheiten nicht zur Verfügung stellt. Durch diese mangelhafte Marktkommunikation ist es den Bewohnern nicht möglich, den Stromanbieter frei zu wählen. Die Besitzer von Eigentumswohnungen konnten hingegen bereits einen diskriminierungsfreien Netzzugang herbeiführen, indem sie den Verkäufer der Wohnungen nachträglich zur Beauftragung eines Anschlusses an das öffentliche Niederspannungsnetz der NRM zwingen konnten. Dieser Netzzugang, den die Mieter in den übrigen Gebäuden nicht haben, ermöglicht den Eigentümern nun eine diskriminierungsfreie Wahl des Stromlieferanten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Dezember 2015AA 951Freie Stromanbieterwahl in FrankfurtSTVV-Anfrage · SPD
- 8. Dezember 2015OMOM 4829Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser StraßeDirektanregung
- 8. Dezember 2015OFOF 710/1Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Bau an Maastricher Ring und Pariser StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. März 2016BB 72Freie Stromanbieterwahl in FrankfurtMagistratsbericht
- 18. März 2016STST 533Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser StraßeStellungnahme
- 2. Mai 2017OFOF 315/1Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 23. Mai 2017VV 477Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser StraßeAnfrage
- 25. August 2017Sie sind hierSTST 1586Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser StraßeStellungnahme
- 22. Januar 2020OFOF 1190/1Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten WohnOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 11. Februar 2020VV 1554Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten WohnAnfrage
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 234 WochenSTST 1041Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesell-schaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Strom-anbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten WoStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab