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Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389

Vorlagentyp: STMagistrat
58 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578

Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Wie im Bericht des Magistrat, B 389/2018, ausgeführt, haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, daher gibt es keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen. Anders ist es bei dem Verfahren zum Ausbau der Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel." Dort wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Schutz vor Lärm wird hier entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu berechnet und gestaltet. Zum Schutz vor Lärm werden sowohl aktive als auch passive lärmmindernde Maßnahmen durchgeführt. Nur die Maßnahmen, die in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen wurden, werden von Hessen Mobil umgesetzt. Derzeit gibt es kein neues Planfeststellungsverfahren für den Bereich der vom Ortsbeirat angesprochenen A 661. Der Bau der sogenannten Osttangente beruht auf einem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1980. Ob es aktuell eine Zusage seitens Hessen Mobil auf freiwilligen Schutz vor Lärm für den Bereich der A 661 gibt, ist dem Magistrat nicht bekannt. Bei allen o.g. Verfahren werden ausschließlich berechnete Lärmpegel herangezogen, gemessene Lärmpegel haben keinerlei Einfluss auf mögliche Maßnahmen. Grund hierfür ist, dass temporäre Lärmmessungen nicht repräsentativ sind, da im Jahresverlauf immer wieder wechselnde Rahmenbedingungen vorliegen, die einer Verallgemeinerung von Messwerten entgegenstehen. Aus diesem Grund sieht der Magistrat keinen Nutzen in Messungen des Verkehrslärms.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juli 2018OFOF 395/11Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängernOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. August 2018OAOA 293Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängernAnregung
  3. 7. Dezember 2018BB 389Lärmmessungen im Theodor-Haubach-WegMagistratsbericht
  4. 19. April 2019OFOF 550/11Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 13. Mai 2019OMOM 4641Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389Direktanregung
  6. 16. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 Wochen
    STST 1578Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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