Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389
Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3112 - OA 293/18 OBR 11 - Grundsätzlich haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen besteht daher nicht. Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel" wird der Schutz vor Lärm entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu gestaltet. Der Schutz vor Lärm erfolgt hier sowohl durch aktive als auch durch passive Lärmschutzmaßnahmen. Aktive Maßnahmen sind zum Beispiel Lärmschutzwände, der Einbau lärmmindernder Fenster ist dagegen eine passive Maßnahme. Die Messung von Lärm, selbst wenn er hoch belastend wäre, begründet keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen. Gemäß der oben genannten 16. BImSchV kann einzig eine Berechnung des Verkehrslärms Maßnahmen begründen. Eine Berechnung im Sinne einer Prognose künftiger Verkehrsverhältnisse wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Riederwaldtunnels vorgelegt. Auf Grundlage dieser Untersuchung wurde der beim Ausbau notwendige Schutz vor Lärm ermittelt, lärmmindernde Maßnahmen werden entsprechend dimensioniert. Im Bereich des Theodor-Haubach-Weges werden die unteren Geschosse der Wohnhäuser durch eine Lärmschutzwand geschützt, die Wohnungen in den oberen Stockwerken benötigen zusätzlich Schallschutzfenster, um die rechtlichen Anforderungen zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juli 2018OFOF 395/11Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018OAOA 293Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängernAnregung
- 7. Dezember 2018Sie sind hierBB 389Lärmmessungen im Theodor-Haubach-WegMagistratsbericht
- 19. April 2019OFOF 550/11Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Mai 2019OMOM 4641Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389Direktanregung
- 16. August 2019Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1578Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)