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Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg

Vorlagentyp: B
58 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389

Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3112 - OA 293/18 OBR 11 - Grundsätzlich haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen besteht daher nicht. Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel" wird der Schutz vor Lärm entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu gestaltet. Der Schutz vor Lärm erfolgt hier sowohl durch aktive als auch durch passive Lärmschutzmaßnahmen. Aktive Maßnahmen sind zum Beispiel Lärmschutzwände, der Einbau lärmmindernder Fenster ist dagegen eine passive Maßnahme. Die Messung von Lärm, selbst wenn er hoch belastend wäre, begründet keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen. Gemäß der oben genannten 16. BImSchV kann einzig eine Berechnung des Verkehrslärms Maßnahmen begründen. Eine Berechnung im Sinne einer Prognose künftiger Verkehrsverhältnisse wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Riederwaldtunnels vorgelegt. Auf Grundlage dieser Untersuchung wurde der beim Ausbau notwendige Schutz vor Lärm ermittelt, lärmmindernde Maßnahmen werden entsprechend dimensioniert. Im Bereich des Theodor-Haubach-Weges werden die unteren Geschosse der Wohnhäuser durch eine Lärmschutzwand geschützt, die Wohnungen in den oberen Stockwerken benötigen zusätzlich Schallschutzfenster, um die rechtlichen Anforderungen zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juli 2018OFOF 395/11Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängernOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. August 2018OAOA 293Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängernAnregung
  3. 7. Dezember 2018Sie sind hier
    BB 389Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg
    Magistratsbericht
  4. 19. April 2019OFOF 550/11Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 13. Mai 2019OMOM 4641Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389Direktanregung
  6. 16. August 2019Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1578Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 28 · 21.01.2019
TO II, TOP 7
Beraten
Die Vorlage B 389 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeGrüne
Ablehnung:
CDUBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 28 · 14.02.2019
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 28 · 19.02.2019
TO I, TOP 102
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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