Unterliederbach: Zugang Graubnerpark
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt Handlungsbedarf bezüglich des Zugangs zum Graubnerpark in Unterliederbach und plant, die angesprochenen Punkte im 2. Halbjahr 2021 umzusetzen. Dies geschieht im Kontext einer bereits geplanten Erneuerung der Wartburgstraße.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Graubnerpark — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Unterliederbach: Spielgeräte im Graubnerpark wieder aufbauen14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 5014.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Spielplätze für unsere Stadt06.10.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Graubnerpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht Handlungsbedarf und prüft die Örtlichkeit derzeit. Soweit möglich, werden die angeregten Punkte dann im 2. Halbjahr 2021 umgesetzt. Die in der Stellungnahme des Magistrats, ST 717/2018, zugesicherten Arbeiten waren zurückgestellt worden, da zwischenzeitlich eine umfangreiche Erneuerung der Wartburgstraße in Betracht gezogen wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2018OMOM 2584Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestaltenDirektanregung
- 9. April 2018STST 717Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestaltenStellungnahme
- 15. Mai 2021OFOF 59/6Unterliederbach: Zugang GraubnerparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 154Unterliederbach: Zugang GraubnerparkDirektanregung
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 189 WochenSTST 1575Unterliederbach: Zugang GraubnerparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab