Ortsbezirke dritter Klasse
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Stärkung der Stadtteile in Frankfurt am Main und der Notwendigkeit, die äußeren Stadtbezirke weiterzuentwickeln. Es werden verschiedene Förderprogramme und Instrumente zur Umsetzung von Maßnahmen im städtischen Raum erwähnt, um Entwicklungsdefiziten entgegenzuwirken und die Lebensqualität in den Stadtteilen zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt hat die Stärkung der Stadtteile bereits im integrierten Stadtentwicklungskonzept als Ziel formuliert. Der Magistrat sieht daher die Notwendigkeit und den Nutzen in der Weiterentwicklung und Gestaltung der äußeren Stadtbezirke. Für Maßnahmen im städtischen Raum stehen dem Magistrat unterschiedliche Instrumente wie Förderprogramme der Stadterneuerung, das Programm Schöneres Frankfurt, Rahmenpläne sowie Bebauungspläne zur Verfügung.
Aktuell werden alle Förderprogramme in den äußeren Stadtteilen umgesetzt, mit Ausnahme der Förderprogramme Post-Corona-Stadt und Stadtumbau im Bahnhofsviertel. Die Förderprogramme betreffen oft Bereiche mit Entwicklungsdefiziten und setzen gleichzeitig dort an, wo die Realisierung von Maßnahmen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.
Darüber hinaus werden über das städtische Programm "Schöneres Frankfurt" Einzelmaßnahmen mit dringlichem Handlungsbedarf definiert. Dieses bezieht sich auf Maßnahmen im öffentlichen Raum innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Die finanziellen Mittel sind jedoch begrenzt und die Bearbeitung nimmt Zeit in Anspruch, da diese parallel auf mehrere Maßnahmen verteilt sind. Zur Umsetzung der Maßnahmen dient die Prioritätenliste (Beschluss der Stadv.-Vers. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)). Zudem ist die Umsetzung der Maßnahmen nicht nur von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängig, sondern auch von der Kapazität der einzelnen Ämter. Auch wenn vielerorts Handlungsbedarf besteht ist eine Priorisierung von Maßnahmen und Projekten, hinsichtlich des finanziellen Rahmens und der Dringlichkeit, notwendig. Aus diesem Grund können oft nicht alle durch die Stadtplanung geplanten Maßnahmen zeitgleich abgedeckt werden.
Es gibt unterschiedliche Instrumente zur Konkretisierung von städtebaulichen Planerfordernissen und zur Festlegung von Prioritäten. Hierzu zählen unter anderem auch Rahmenpläne. Diese sind wichtig, um städtebauliche Entwicklungspotentiale und Perspektiven für einen bestimmten stadträumlichen Bereich auszuloten und festzuhalten. Sie entfalten keine rechtliche Bindungswirkung. Dennoch sind deren Leitlinien und Ziele in die Abwägung einzustellen, ohne dass diese selbst ein Planungsermessen begründen. So kann es oft vorkommen, dass Maßnahmen aus Rahmenplänen nur zum Teil und nicht gänzlich realisiert werden. Auch hängt die letztendliche Realisierung der in Rahmenplänen verankerten Maßnahmen nicht nur von eigentumsrechtlichen Verhältnissen, sondern auch von den aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Einen ergänzenden Nutzen zur Aufwertung öffentlicher Räume in Ortsbezirken können auch Bebauungspläne bringen, weil mit diesen oft Flächen für den Gemeinbedarf und öffentliche Plätze / Räume rechtsverbindlich vorgesehen und im Zuge der Realisierungsphase umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 296/8Ortsbezirke dritter KlasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2023OMOM 3976Ortsbezirke dritter KlasseDirektanregung
- 31. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1573Ortsbezirke dritter KlasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab