Wie wird die neue Verpackungsverordnung im Ortsbezirk 9 umgesetzt?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung im Ortsbezirk 9. Ziel ist es, die Mehrwegangebotspflicht gemäß dem Verpackungsgesetz zu gewährleisten und die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt zu klären.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Rechtsgrundlage für die zum 01.01.2023 eingeführte Mehrwegangebotspflicht ist das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG).
Nach § 19 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2023OFOF 527/9Wie wird die neue Verpackungsverordnung im Ortsbezirk 9 umgesetzt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. April 2023VV 658Wie wird die neue Verpackungsverordnung im Ortsbezirk 9 umgesetzt?Anfrage
- 31. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1571Wie wird die neue Verpackungsverordnung im Ortsbezirk 9 umgesetzt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab