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Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1570

Betreff: Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-Eschbach Die finanzielle Situation im Stadtwerke-Konzern, dem die BäderBetriebe Frankfurt GmbH - BBF - angehört, ist so schwierig, dass die Bäderpreise erstmals seit 2008 wieder angehoben werden mussten. Mit dem neuen Preiskonzept der BBF wird dem Prinzip Rechnung getragen, dass sich die ohnehin nur für Teilkosten praktizierte Umlage der entstehenden Kosten nach dem Pro-Kopf-System wirklich an alle richtet, die etwas von der Einrichtung Bad haben; dies ist altersunabhängig der Fall - und zwar vom Kleinkind bis zum Hochbetagten. Leider musste die BBF bisher pro Badbesuch - und hier sind Kleinkinder genauso eingerechnet wie Vielschwimmer, Schüler/innen oder Vereinsmitglieder - alles in allem immer noch rund 10 Euro pro Kopf zum Eintrittspreis dazu legen, um die entstehenden Kosten auszugleichen. Bei den speziell Kleinkindern zuzuordnenden Kosten kann am Beispiel des Planschbeckens im Brentanobad aufgezeigt werden, wie teuer Bäderbau und -technik ist. Der Bau des 2006 errichteten neuen Planschbeckens im Brentanobad hat rund 400.000 Euro gekostet. Somit schlagen allein aus hieraus entstehenden Abschreibungs- und Zinslasten Kosten von rund 40.000 Euro pro Jahr zu Buche. Bei insgesamt 8.698 Nutzungen durch Kleinkinder, die laut statistischer Auswertung im Jahr 2012 das Brentanobad besucht haben, bedeutet dies, dass der Kostenblock für Abschreibungen und Zinsen jeder Planschbeckennutzung mit 4,60 Euro zuzurechnen ist, wobei noch keine Kosten für den laufenden Betrieb, Wartung und Instandhaltung berücksichtigt sind. Auch die finanzielle Situation vieler Badbetreiber bundesweit ist mittlerweile so schwierig, dass in jüngerer Vergangenheit einige Schwimmstättenbetreiber dazu übergehen mussten, Eintrittsentgelt für Kleinkinder zu erheben. Beispielhaft kann auf die Regelung in Köln hingewiesen werden, wo je nach Badausstattung und Aufenthaltsdauer Kinder unter fünf Jahren jeweils zwischen 0,50 Euro bis 6 Euro zahlen. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sehr kleine Kinder, die tatsächlich noch nicht die Planschbecken nutzen können, von ihren Eltern üblicherweise mit in die Nichtschwimmerbecken genommen werden. Die Babys haben dabei sehr viel Spaß, denn beim Schwimmen sind Babys in ihrem Element. Sie waren neun Monate von Fruchtwasser umgeben, daher lieben die meisten das Nass. Die Bewegung im Wasser ist gerade für Babys sehr geeignet, denn Babys haben einen angeborenen Atemschutzreflex. Sobald das Köpfchen ins Wasser taucht, schließt das Kleine seinen Mund. Schon mit drei bis vier Monaten können Babys ihr Köpfchen alleine halten - dies ist eine gute Zeit, um mit ihnen ins Schwimmbad zu gehen. Im Wasser gelingen den Kindern Bewegungen, die ihnen an Land aufgrund der Schwerkraft noch nicht möglich sind. Das Element trägt ihren Körper, und so können sie nach Herzenslust planschen und in jede Richtung strampeln. Die Bewegung regt den Kreislauf und die Durchblutung an. Zudem fördert die freie Bewegung im Wasser die Entwicklung der Motorik und des Gleichgewichtssinns. Für Babys ist der Besuch im Schwimmbad ein wirkliches Wasserabenteuer. Danach sind Babys nicht nur hungrig, sondern auch müde. Beim Schwimmbadbesuch von Eltern und Kleinkind geht es insbesondere darum, dass Babys spielerisch das nasse Medium kennenlernen und Freude am gemeinsamen Planschen haben. Beim Schwimmen mit dem Baby trägt ein Elternteil sein Baby auf den Händen, dann gleiten sie gemeinsam durch das Wasser. Der enge Körperkontakt stärkt das Vertrauen und die Bindung zueinander. All dies sind Vorteile, die die Eltern und die Kleinkinder erlangen, wenn sie mit ihren Kleinkindern in Schwimmbäder kommen. Es darf nicht vergessen werden, dass Eltern natürlich für ihre Kleinkinder viel Geld für alle möglichen Dinge oder Aktivitäten ausgeben, die ihnen für ihre Kinder von Vorteil erscheinen - sei es Spielzeug, Bekleidung oder die Beteiligung an speziellen Eltern-Baby-Gymnastikkursen oder ähnlichem. Wichtig ist, dass für den Kreis der wirtschaftlich Schwächsten ein Kleinkindbeitrag nicht erhoben wird, um einer Ausgrenzung vorzubeugen. Dies ist bei den Bädern in Frankfurt am Main der Fall, da die Kleinkinder von Frankfurt Pass-Inhabern zum "Nulltarif" in die Bäder kommen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2013OFOF 181/15Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. August 2013OMOM 2432Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1570Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-Eschbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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