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Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Freibad Nieder-Eschbach Seit Saisonbeginn wird im Rahmen der erhöhten Eintrittspreise für den Besuch in Hallen- und Freibädern auch für Babys ein Eintrittspreis von zwei Euro erhoben.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2432 entstanden aus Vorlage: OF 181/15 vom 13.08.2013

Betreff: Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-Eschbach Seit Saisonbeginn wird im Rahmen der erhöhten Eintrittspreise für den Besuch in Hallen- und Freibädern auch für Babys ein Eintrittspreis von zwei Euro erhoben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, weiterhin für Babys keinen Eintritt in den Freibädern zu erheben.

Begründung: Das Erheben eines Eintrittspreises für Babys ist eine sozial- und familienpolitische Instinktlosigkeit gegenüber jungen Familien, die zu beheben ist. Kosten für Wickelmöglichkeiten und die Entsorgung von Windeln werden in vielen öffentlichen und kommerziellen Betrieben generell nicht erhoben. So sind selbst im Zoo und im Palmengarten nach wie vor generell Kinder bis sechs Jahre (also erst recht Babys) eintrittsfrei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2013OFOF 181/15Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. August 2013Sie sind hier
    OMOM 2432Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  3. 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1570Weiterhin freier Eintritt für Babys im Freibad Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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