Barrierefreien Zugang zu E-Ladesäulen im Ortsbezirk ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den barrierefreien Zugang zu E-Ladesäulen im Ortsbezirk zu ermöglichen, indem er Anträge von gewerblichen Anbietern annimmt und genehmigt. Dies soll die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Frankfurt am Main verbessern und die Nutzung von E-Ladestationen fördern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4859, plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open Market Modells werden aber Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur angenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung der beteiligten Fachämter gegebenenfalls vertraglich gestattet. Sowohl auf privaten, als auch auf öffentlichen Flächen befinden sich derzeit bereits viele E-Ladestationen in der konkreten Planung und Umsetzung durch verschiedene gewerbliche Anbieter.
Die Versorgung mit E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main befindet sich derzeit im Aufbau und wird sich in den kommenden Monaten dynamisch entwickeln. Aktuell sind von der Bundesnetzagentur 315 (Stand 1.4.2022) öffentlich zugängliche E-Ladestationen in Frankfurt gelistet. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie diversen E-Mobilitätsportalen können die Standorte von E-Ladestationen tagesaktuell eingesehen werden.
Dem Magistrat liegen derzeit zahlreiche Anträge zur Errichtung von Ladestationen von verschiedenen gewerblichen Anbietern vor. 69 Standorte wurden vertraglich bereits genehmigt und werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 umgesetzt. Rund 60 weitere Standorte werden im zweiten Quartal 2022 genehmigt. Die dabei zum Einsatz kommenden Ladesäulen der verschiedenen Betreiber sind barrierefrei zu bedienen. Je nach Örtlichkeit, ist der Magistrat bestrebt, die Parkflächen barrierefrei zu gestalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2022OFOF 138/8Barrierefreien Zugang zu E-Ladesa ̈ulen im Ortsbezirk ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2022OMOM 1898Barrierefreien Zugang zu E-Ladesa ̈ulen im Ortsbezirk ermöglichenDirektanregung
- 4. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1557Barrierefreien Zugang zu E-Ladesäulen im Ortsbezirk ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab