Barrierefreien Zugang zu E-Ladesäulen im Ortsbezirk ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 schlägt vor, im Ortsbezirk barrierefreie Ladesäulen für E-Fahrzeuge zu installieren. Dies ist wichtig, um den Zugang zur E-Mobilität für behinderte und ältere Menschen zu gewährleisten, da deren Anteil in der Bevölkerung steigt. Ziel ist es, ein geeignetes Ladenetz zu schaffen, das den Bedürfnissen dieser Gruppen gerecht wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk barrierefreie Ladesäulen für E-Fahrzeuge aufzustellen bzw. eine barrierefreie Gestaltung bei aktuell geplanten Projekten zu berücksichtigen.
Begründung
Da E-Mobilität auch für behinderte und ältere Menschen ein wichtiges Thema ist und der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung immer größer wird, sollte bei der Verkehrswende auf einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten geachtet werden. Auch ist das Thema E-Mobilität für viele junge behinderte Menschen wichtig, die für den täglichen Bedarf auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Aktuell sind circa 50.000 Fahrzeuge als Sonderumbauten für Menschen mit Behinderung in Deutschland zugelassen. Bei dieser beachtlichen Zahl an Fahrzeugen sollte für einen möglichen Umstieg auf E-Mobilität auch ein geeignetes Ladenetz mit barrierefreiem Zugang, z. B. entsprechend der Norm DIN 18040/3, vorhanden sein, um den Menschen dies zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2022OFOF 138/8Barrierefreien Zugang zu E-Ladesa ̈ulen im Ortsbezirk ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2022Sie sind hierOMOM 1898Barrierefreien Zugang zu E-Ladesa ̈ulen im Ortsbezirk ermöglichenDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1557Barrierefreien Zugang zu E-Ladesäulen im Ortsbezirk ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats