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Veränderungen im Fahrplan erklären

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1555

Betreff: Veränderungen im Fahrplan erklären Zu 1. und 2.: Die Änderungen in der Taktung der Abfahrtszeiten der Straßenbahnlinie 18 in den genannten Zeiten resultieren aus der Umsetzung der Vorgaben des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans. Zu den dort festgelegten Kriterien gehören sowohl Mindestanforderungen an die Haltestellenabfahrten in einer Stunde als auch maximale Auslastungsgrade. Danach sollen in der Normalverkehrszeit (NVZ), zu der auch der Tagesverkehr an Samstagen gehört, in einer Stunde durchschnittlich nicht mehr als 50% aller Sitz- und Stehplätze besetzt sein. An Sonntagen gilt ganztägig die sogenannte Schwachverkehrszeit (SVZ). Das Angebot gilt hier als ausreichend, wenn im Mittel einer Stunde für jeden Fahrgast ein Sitzplatz angeboten werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde auch das Angebot der Linie 18 insbesondere zu den weniger nachgefragten Tageszeiten überprüft. Die Fahrgastzählungen fanden im Juni, September und Oktober 2012 statt. Hiernach unterschreitet die Fahrgastnachfrage an Samstagen tagsüber sowie sonntags die vorgegebenen Grenzwerte für die Auslastung bei weitem. Die im Nahverkehrsplan vorgegebenen Auslastungswerte werden durch die geänderte Taktung der Straßenbahnlinie 18 weiterhin erfüllt. Vor dem Hintergrund, das Angebot im ÖPNV nach der zu erwartenden Nachfrage auszurichten, ebenfalls aber auch wirtschaftlich zu gestalten, erachtet der Magistrat die in Rede stehende Taktung der Straßenbahnlinie 18 für unumgänglich.

Zu 3.: Unter einer "Pufferzeit" ist die Wartezeit an einer Haltestelle zu verstehen, die bei Linien mit langen und störungsanfälligen Linienwegen einzuplanen ist, um Verspätungen im Linienverlauf ausgleichen zu können. Bei der Linie 34 wurde die Fahrtzeit für den Linienweg verlängert, so dass eine "Pufferzeit" nicht eingerichtet werden musste.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2014MM 102Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2015Magistratsvortrag
  2. 2. Juni 2014MM 101Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2015 (ab 14.12.2014) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
  3. 15. Juli 2014OFOF 402/4Veränderungen im Fahrplan erklärenOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 15. Juli 2014OMOM 3338Veränderungen im Fahrplan erklärenDirektanregung
  5. 12. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 1555Veränderungen im Fahrplan erklären
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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