Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger
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Bornwiesenweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradverkehr zum Gymnasium Riedberg fördern17.03.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1555
Betreff: Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Fahrbahnbelag in der Fichardstraße zwischen Oeder Weg und Bornwiesenweg wird im Frühjahr 2014 erneuert. Im Zuge dieser Arbeiten werden auch die Gehwegnasen im Einmündungsbereich "Oeder Weg / Fichardstraße" hergestellt. Bei dem Zebrastreifen auf der Ostseite der Kreuzung Bornwiesenweg handelt es sich um einen markierten Überweg, der bereits vor der Anordnung des betroffenen Bereiches zur Tempo 30-Zone vorhanden war und somit als Altbestand gilt. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist es leider nicht zulässig in Tempo 30-Zonen markierte Fußgängerüberwege anzulegen. Daher kann der Anregung des Ortsbeirates, im Kreuzungsbereich Bornwiesenweg alle vier Querungen mit einem Zebrastreifen zu markieren, nicht gefolgt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2013OFOF 402/3Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und FußgängerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2013OMOM 2350Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und FußgängerDirektanregung
- 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1555Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und FußgängerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab