Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kastanienbäume im "Drosselbart" unter Naturdenkmalschutz stellen!

Vorlagentyp: STMagistrat
135 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1543

Betreff: Kastanienbäume im "Drosselbart" unter Naturdenkmalschutz stellen! Die gesetzlichen Kriterien, nach denen Naturdenkmale ausgewiesen werden können, sind im § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Dies sind wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe sowie Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Schutzgegenstandes, die den gesetzlichen Schutz rechtfertigen können. Die Kastanien im Drosselbart erfüllen diese Kriterien nicht, daher erfolgt keine Ausweisung dieser Bäume als Naturdenkmal. Neben den bereits ausgewiesenen bzw. bestehenden Naturdenkmalen, wird derzeit an der Vorbereitung zur Neuausweisung von weiteren Naturdenkmalen gearbeitet. Eine abschließende Liste entsprechender Vorschläge existiert nicht, so dass entsprechende Hinweise, je nach Eignung aufgenommen werden können. Die letztendliche Ausweisung der Naturdenkmale erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde. Dabei ist die/der jeweilige Grundstückseigentümer/in zu beteiligen. Die Ausweisung von Naturdenkmalen ist nicht das geeignete Mittel um bestehendes Baurecht aufzuheben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2017STST 60Besonders schützenswerte Bäume in EschersheimStellungnahme
  2. 16. Mai 2019OFOF 642/9Kastanienbäume im „Drosselbart“ unter Naturdenkmalschutz stellen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. Mai 2019OMOM 4677Kastanienbäume im „Drosselbart“ unter Naturdenkmalschutz stellen!Direktanregung
  4. 12. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 135 Wochen
    STST 1543Kastanienbäume im "Drosselbart" unter Naturdenkmalschutz stellen!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen