Kastanienbäume im „Drosselbart“ unter Naturdenkmalschutz stellen!
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4677 entstanden aus Vorlage: OF 642/9 vom 16.05.2019
Betreff: Kastanienbäume im "Drosselbart" unter Naturdenkmalschutz stellen! Vorgang: OM 689/16 OBR 9; ST 60/17 Die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 60, besagt, dass eine Gesamtliste Frankfurter Naturdenkmäler erstellt werden soll und geprüft wird, ob die Kastanienbäume auf dem Biergartengelände der Gaststätte "Drosselbart" darin aufgenommen werden könnten. Der Magistrat wird gebeten, die Kastanien auf dem Gelände des "Drosselbart Biergartens" möglichst zeitnah unter Schutz zu stellen, um sie auch bei eventuellen baulichen Veränderungen der Umgebung zu bewahren. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie weit sind die Planungen für die Gesamtliste?
- Sind die Kastanienbäume auf dem Gelände des "Drosselbarts" darin enthalten oder zumindest einige davon?
- Welche weiteren Bäume im Ortsbezirk 9 sind auf der Liste?
- Welche Kriterien gelten für die Aufnahme und wie genau ist das Verfahren?
- Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat dabei der Ortsbeirat? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2017STST 60Besonders schützenswerte Bäume in EschersheimStellungnahme
- 16. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4677Kastanienbäume im „Drosselbart“ unter Naturdenkmalschutz stellen!Direktanregung
- 16. Mai 2019OFOF 642/9Kastanienbäume im „Drosselbart“ unter Naturdenkmalschutz stellen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1543Kastanienbäume im "Drosselbart" unter Naturdenkmalschutz stellen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats