Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und Senioren
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1543
Betreff: Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und Senioren Vorläufige Stellungnahme: In Bezug auf die Anfrage V 94 vom 30.08.2016 des Ortsbeirats für den Ortsbezirk 10 wird auf den Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 120 vom 29.04.2016 verwiesen. Dort wird die Position des Magistrats zur Thematik "Gemeinsam und gut essen in Frankfurt für Seniorinnen und Senioren" ausgeführt. Der Magistrat verhandelt derzeit mit dem Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V., der sich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt hat und über einschlägige Kontakte verfügt, in welchem Rahmen eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden kann. Die Anregungen aus der Anfrage V 94 vom 30.08.2016 werden dabei zu gegebener Zeit aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2016BB 120Gemeinsam und gut essen in Frankfurt für Seniorinnen und SeniorenMagistratsbericht
- 28. Juni 2016OFOF 73/10Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und SeniorenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016VV 94Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und SeniorenAnfrage
- 21. November 2016Sie sind hierSTST 1543Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und SeniorenStellungnahme
- 9. Juni 2017STST 1065Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und SeniorenStellungnahme
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 2457Gemeinsam und gut Essen in Frankfurt für Seniorinnen und SeniorenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab