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Höchst: Gastronomie im Stadtpark
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1540
Betreff: Höchst: Gastronomie im Stadtpark
- Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 400-500m2.
- Der Pachtzins bei einem ähnlichen Standort beträgt momentan ca. 150 € pro Monat. Da die Räumlichkeit vom Pächter selbst errichtet werden soll, kann der Pachtzins am Anfang des Zeitraumes reduziert oder ausgesetzt werden.
- Auflagen bezüglich der Außendarstellung werden bei der Erstellung des Vertrages aufgenommen. Von Seiten des Magistrats wird angestrebt vorerst eine mobile Gastronomie, z.B. in Form eines Verkaufswagens oder Food-Trucks, zu etablieren. Sollte ein festes Gebäude errichtet werden, muss dessen Gestaltung mit dem Magistrat abgestimmt werden. Ebenso wird es Auflagen zum Mobiliar und dessen Aufbewahrung, Vandalismus-Sicherheit, sowie dem Umgang mit Müll geben. Es dürfen weder Alkohol noch Tabakwaren verkauft werden.
- Das Vorhaben muss sich denkmalgerecht in den Stadtpark einfügen. Da der Stadtpark als Kulturdenkmal erfasst ist, ist im Rahmen einer Bauantragstellung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Von Seiten des Denkmalamtes sind im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung Auflagen bezüglich der Außendarstellung zu erwarten.
- Das Gebäude soll nicht von der Stadt errichtet werden.
- Der Magistrat plant keine aktive Anwerbung von Betreibern. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Bewerber finden und aktiv auf den Magistrat zugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2018VV 983Höchst: Gastronomie im Stadtpark HöchstAnfrage
- 7. Dezember 2018STST 2293Höchst: Gastronomie im Stadtpark HöchstStellungnahme
- 29. Januar 2019OFOF 931/6Höchst: Gastronomie im StadtparkOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 19. Februar 2019VV 1176Höchst: Gastronomie im StadtparkAnfrage
- 17. Mai 2019STST 952Höchst: Gastronomie im StadtparkStellungnahme
- 12. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1540Höchst: Gastronomie im StadtparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab