Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme im Heinrich-Schleich-Haus
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2008, ST 1540
Betreff:
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme im Heinrich-Schleich-Haus
Das Land hat sich inzwischen zur Förderung der Altenpflegeeinrichtung Heinrich-Schleich-Haus deutlich positioniert und die beiden Alternativen Neubau oder Brandschutz als Fördermöglichkeit eingeräumt.
Nach dem SGB XI vom 01.01.1995 und der Novellierung vom 01.07.2008 sowie dem Pflegeversicherungsgesetz vom 26.05.1996 hat die Kommune keine Planungshoheit, unabhängig von kommunalen planungsrechtlichen Regelungen. Ein transparenter Markt von Anbietern ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht und durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2008OFOF 235/11Stellungnahme ST 664 vom 05.05.2008, der Stadt Frankfurt zur Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme im Heinrich-Schleich-HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2008OAOA 666Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme im Heinrich-Schleich-HausAnregung
- 28. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1540Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme im Heinrich-Schleich-HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab