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Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, die Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße abzulehnen, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen. Stattdessen wird eine Tempo-30-Regelung eingeführt, die bis Ende 2020 umgesetzt werden soll.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat sieht von einer Roteinfärbung der Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße ab. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Entscheidung, Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zu erhalten, ist der Überholabstand zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sehr gering. Das sorgt für ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Radfahrenden. Die Roteinfärbung kann zwar die Sichtbarkeit Radverkehrs erhöhen, allerdings entsteht auch der optische Eindruck, dass Rad- und Kfz-Verkehr getrennt geführt würden. Aus diesem Irrtum resultieren in der Praxis meist weniger Rücksichtnahme, geringere Überholabstände sowie höhere Geschwindigkeiten. Der Magistrat geht jedoch davon aus, dass die beschlossene Tempo-30-Regelung die Sicherheit für den Radverkehr in diesem Bereich deutlich erhöht. Die Beschilderung der Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße wird bis Ende 2020 umgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. September 2020OFOF 938/3Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. September 2020OMOM 6669Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)Direktanregung
  3. 1. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 153Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburg-straße (stadtein- und stadtauswärts)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

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STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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