Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Kita an der Mendelssohnstraße reagiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nicht erfüllt sind, insbesondere hinsichtlich der Beleuchtung und der Verkehrszählung. Eine Verkehrszählung wird in Auftrag gegeben, um die aktuelle Situation zu bewerten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Mendelssohnstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Mendelssohnstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Fußgängerüberwege (FGÜ) unterliegen den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).
Die dort aufgeführten Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ sind:
- Eine Erkennbarkeit der FGÜ bei Tempo 50 aus 100 m und die Sichtweite von und auf die Warteflächen aus 50 m.
- Die verkehrlichen Einsatzgrenzen sind so definiert, dass im Rahmen der Schulwegsicherung min. 30-50 zu Fuß Gehende bei gleichzeitig 200-300 Kfz/h am Überweg auftreten müssen, bei Überwegen die nicht der Schulwegsicherung dienen 50-100 zu Fuß Gehende bei gleichzeitig 200-300 Kfz/h.
FGÜ dürfen nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Menge an zu Fuß Gehenden auf eine bestimmte Menge an Fahrzeugen trifft. Diese Menge muss durch eine aktuelle Zählung nachgewiesen werden. Zudem sind FGÜ gemäß der oben genannten Richtlinie entsprechend zu beleuchten.
Hinsichtlich der Beleuchtungssituation kann mitgeteilt werden, dass - bedingt durch die Verkehrssituation und dem Ausbau der Straße - es nicht möglich ist, einen FGÜ entsprechend der DIN zu beleuchten. Das gilt sowohl für den Bereich nördlich als auch südlich der Schubertstraße. Um dort eine Beleuchtungsanlage umsetzen zu können, bedarf es gegebenenfalls einer Neuplanung des besagten Bereichs.
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Situation "Corona" (weniger Verkehr) wird seitens des Magistrats eine Verkehrszählung beauftragt und durchgeführt, da nun adäquate Ergebnisse geliefert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2022OFOF 269/2Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe SchubertstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2022OMOM 1630Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe SchubertstraßeDirektanregung
- 30. Mai 2022STST 1260Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe SchubertstraßeStellungnahme
- 9. Dezember 2022STST 2727Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe SchubertstraßeStellungnahme
- 14. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1531Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe SchubertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab