Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße / Gutleutkaserne / Werftstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1531
Betreff: Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße / Gutleutkaserne / Werftstraße Der genannte Bereich befindet sich zwischen zwei Lichtsignalanlagen. Das Regelwerk lässt daher an dieser Stelle keinen Fußgängerüberweg zu. Um den Schutz für zu Fuß Gehende zu erhöhen, wurde bereits die Querungshilfe in der Mitte der Gutleutstraße eingerichtet. Diese Querungshilfe hat sich in der Praxis bewährt. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Sichtbarkeit wird der Magistrat jedoch die Aufstellfläche für Fußgänger im Bereich der Werftstraße durch geeignete Mittel absichern, um sie von unberechtigt parkenden Pkws freizuhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015OFOF 628/1Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/WerftstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015OMOM 4337Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/WerftstraßeDirektanregung
- 19. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1531Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße / Gutleutkaserne / WerftstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab