Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/Werftstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 14.06.2015
Betreff: Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/Werftstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem im Betreff genannten Bereich in Höhe der Mittelinsel einen sogenannten Zebrastreifen anzubringen und den Abschnitt entsprechend zu beschildern.
Begründung: Foto Google Der Bereich wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr stark und gerne zum Queren der Gutleutstraße benutzt. Um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden zu verbessern, sollte dort auch ein Zebrastreifen nebst Beschilderung angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015OFOF 628/1Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/WerftstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015Sie sind hierOMOM 4337Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/WerftstraßeDirektanregung
- 19. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1531Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße / Gutleutkaserne / WerftstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats