Baustelle der Feuerwehr im Florianweg - Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzend.
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2008, ST 1528
Betreff:
Baustelle der Feuerwehr im Florianweg - Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzend.
Der angesprochene Trampelpfad befindet sich auf privatem Grund und Boden.
Der offizielle Zugang zu dem genannten Grundstück erfolgt über die städtischen Grundstücke 141/2 und 131/2. Diese Flächen stehen in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung und werden von dort unterhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 326/16Baustelle der Feuerwehr im Florianweg . Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzendOrtsbeiratsantrag · fwf
- 12. August 2008OMOM 2480Baustelle der Feuerwehr im Florianweg – Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzendDirektanregung
- 29. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1528Baustelle der Feuerwehr im Florianweg - Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzend.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab