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Sperrmüll - Hinweisschild am Rottweiler Platz

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass das Aufstellen von Hinweisschildern für Sperrmüll auf öffentlichen Flächen eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht ohne Weiteres durch den Dienstleister erfolgen kann. Zudem wird auf die Erhöhung der Bußgelder für illegale Sperrmüllablagerungen hingewiesen, um die Stadtsauberkeit zu fördern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich ist das Aufstellen von Schildern auf öffentlichen Flächen eine hoheitliche Aufgabe, daher darf der Dienstleister der Sperrmüllentsorgung, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), solche nicht ohne Weiteres anbringen. Insbesondere im Kreuzungsbereich ist das Anbringen amtlicher Schilder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Das Umweltamt und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt haben bereits seit einigen Jahren keine entsprechenden Tafeln mehr angebracht, da diese nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben und die Bereitstellung von unangemeldetem Sperrmüll ohnehin grundsätzlich verboten ist. Das Ordnungsamt wird aktuell nach einer deutlichen Bußgelderhöhung stärker gegen Müllsünder - inkl. wilde Sperrmüllablagerungen - vorgehen. Sperrmüll, der terminabweichend an die Straße gestellt wird, wird mit 200 Euro geahndet, gar nicht angemeldeter Sperrmüll mit 250 Euro. Im Sinne der Stadtsauberkeit können alle auffälligen Ablagerungen gerne an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800 20080070 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden, ferner sind konkrete Meldungen auch über www.ffm.de - den sog. Mängelmelder - möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2020OFOF 1330/1Sperrmüll - Hinweisschild am Rottweiler PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Juni 2020OMOM 6143Sperrmüll - Hinweisschild am Rottweiler PlatzDirektanregung
  3. 7. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1523Sperrmüll - Hinweisschild am Rottweiler Platz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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