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Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523

Betreff: Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen Aus Sicht des Magistrats ist nach wie vor die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche geeignet. Eine Einzäunung dieser Fläche wird vom Fachamt nun nicht mehr empfohlen. Hundeauslaufflächen werden aus optischen Gründen nicht eingezäunt. Es wird davon ausgegangen, dass die Hundehalter ihre Tiere soweit im Griff haben, dass sie die Flächen nicht verlassen. Die vorgeschlagene Fläche von ca. 730 m 2 ist zudem durch Absperrbügel von der Straße getrennt. Andere Bereiche der Grünanlage entlang der Kleyerstraße an der Friedrich-Ebert-Siedlung eignen sich aufgrund der Beengtheit aus Sicht des Fachamtes nicht als Hundeauslauffläche. Für die Sportanlage West (Sportanlage Sondershausenstraße) ist im Rahmen des städtischen Kunstrasenprogramms eine Modernisierung vorgesehen. Die betreffenden derzeit ungenutzten Flächen stehen demnach nicht langfristig zur Verfügung. Sollte der Vorschlag die informelle Zustimmung des Ortsbeirats 1 erfahren, müsste der Ortsbeirat in der Folge einen Beschluss über die Einrichtung dieser Hundeauslauffläche fassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3128 — Direktanregung vom 8. Mai 2018.

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