Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 151
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule Die durch den Ortsbeirat angeregte Querung befindet sich im Sackgassenbereich der Arolser Straße. Die normativen Vorgaben für die Anlage einer Fußgängerquerung (Mindestbewegungen von Fahrzeugen und querenden Fußgängern) werden hier nicht erreicht. Abgesehen hiervon ist es laut Auskunft der Schulleitung den Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit nicht gestattet, dass Schulgelände zu verlassen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass der Anregung nicht entsprochen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2013OFOF 214/11Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße, Höhe Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2013OMOM 2577Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-SchuleDirektanregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 151Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab