Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2577 entstanden aus Vorlage: OF 214/11 vom 10.10.2013
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, einen markierten Fußgängerüberweg in Höhe des Lidl-Supermarktes oder in Höhe der Friedrich-Ebert-Schule anzubringen, da die Arolser Straße täglich durchgehend zugeparkt und ein sicheres Queren der Straße nicht gewährleistet ist.
Begründung: Der Lidl-Supermarkt liegt in etwa in gleicher Höhe wie die Friedrich-Ebert-Schule und wird regelmäßig von den Schülerinnen und Schülern zum Einkauf des Pausensnacks genutzt. Durch das Parken der vielen Fahrzeuge ist es sehr schwierig, die Verkehrssituation rechtzeitig zu überblicken. Es wäre daher sicher sehr sinnvoll, eine sichere Verkehrsmaßnahme, nämlich das Anlegen eines Zebrastreifens, in der Arolser Straße vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2013OFOF 214/11Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße, Höhe Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2577Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-SchuleDirektanregung
- 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 151Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats