Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2013, ST 1518
Betreff: Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad Die Prüfung alternativer Standorte seitens des Magistrats ergab, dass sich der Blumenverkaufsstand im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung auf der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Eine dauerhafte Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Verkaufsartikeln ist innerhalb einer solchen Sondernutzung nicht genehmigungsfähig. Da der Container weder auf der Rennbahn, die als Sportgelände innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist, noch in dem umgebenden Waldsaum errichtet werden kann, kann der Magistrat keine öffentlichen Flächen für den Container zur Verfügung stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2013OFOF 513/5Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2013OMOM 1991Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradDirektanregung
- 3. Juni 2013STST 782Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradStellungnahme
- 28. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1518Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab