Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 782
Betreff: Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad Vorläufige Stellungnahme: Bei der Galopprennbahn handelt es sich um ein Sportgelände innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, das von Wald umgeben ist. Dieser Waldsaum ist dringend zu erhalten. Es ist das Bestreben des Magistrats, bestehende Lücken wieder zu schließen. Eine Aufstellung eines Blumenstandes und somit eine gewerbliche Nutzung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des Waldsaumes gestaltet sich als problematisch. Es wird daher seitens des Magistrats die Aufstellung des Blumenstandes außerhalb des Rennbahngeländes empfohlen. Der Magistrat prüft, ob alternative Flächen zur Aufstellung eines Containers für den Blumenstand zur Verfügung gestellt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2013OFOF 513/5Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2013OMOM 1991Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradDirektanregung
- 3. Juni 2013Sie sind hierSTST 782Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradStellungnahme
- 28. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1518Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab