Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2013, ST 1513
Betreff: Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule Der Magistrat verkennt nicht die Notwendigkeit eines Haltestellenkaps an der Bushaltestelle vor der Otto-Hahn-Schule und fühlt sich insoweit an seine Stellungnahme - ST 837 - vom 25.05.2012 gebunden. Vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel war es jedoch notwendig, wie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3232 vom 06.06.2013 zu entnehmen ist, beim barrierefreien Umbau von Bushaltestellen Prioritäten zu setzen. Der Magistrat ist jedoch gleichwohl bestrebt, die Bushaltestelle vor der Otto-Hahn-Schule im Sinne des Ortsbeirats umzurüsten. Der Magistrat bedauert indes, hinsichtlich eines Zeitpunkts der Realisierung keine verbindliche Aussage treffen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. September 2009STST 1383Verbesserung der Haltestellensituation Urseler Weg/ Otto Hahn Schule Richtung Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 25. Mai 2012STST 837Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule, Haltestellenkap in Richtung Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 8. Mai 2013OFOF 169/15Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2013OMOM 2254Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-SchuleDirektanregung
- 21. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 214 WochenSTST 1513Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-SchuleStellungnahme
- 22. September 2016OFOF 50/15Haltestellenkap an der Bushaltestelle „Otto-Hahn-Schule“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab