Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
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Strahlenberger Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Rundbänke im Ahornhain im Strahlenberger Weg21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges08.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzen08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512
Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Sowohl im Länderweg als auch im Strahlenberger Weg liegt in den letzten drei Jahren kein erfasster geschwindigkeitsbedingter Verkehrsunfall vor. Es liegt lediglich ein Unfall durch eine rechts-vor-links-Missachtung vor. Aufgrund der geplanten Auslagerung der Mühlbergschule in den Länderweg fand am 07.10.2016 ein Termin der Schulwegkommission statt. Ausgehend von dieser Begehung wurde im Zeitraum vom 02.-16.12.2016 eine Geschwindigkeitsmessung im Länderweg durchgeführt. Die Auswertung der Messung hat ergeben, dass es zu keinen nennenswerten Geschwindigkeitsüberschreitungen im sanktionierbaren Bereich gekommen ist. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist aus den vorgenannten Gründen somit nicht zulässig. Bezüglich der Ansicht des Ortsbeirats, der Gehweg sei im genannten Bereich zu schmal, kann Folgendes festgehalten werden: Gegenüber des Bahndammes befindet sich auf der bebauten Seite des Länderweges bzw. des Strahlenberger Weges ein durchgehender ca. 1,50 m breiter Gehweg. In beiden Straßen befinden sich fast ausschließlich Gewerbebetriebe, welche überwiegend von Kunden und Beschäftigten angefahren werden. Aufgrund des geringen Fußgängeraufkommens wird vor Ort der vorhandene Gehweg als ausreichend breit angesehen. Der Schulweg der ausgelagerten Mühlbergschule führt hingegen über die Offenbacher Landstraße, Seehofstraße in den Länderweg. In diesem Bereich herrscht entsprechend ein erhöhtes Fußgängeraufkommen. Durch das Aufstellen von Leitwänden im Fahrbahnbereich wurde der Gehwegbereich bereits verbreitert, um zum einen den erforderlichen Platzbedarf zu schaffen und zum anderen die zu Fuß Gehenden, insbesondere Schülerinnen und Schüler, zu schützen. Zudem wurden auf der Fahrbahn zwei Piktogramme "Kinder" im Bereich des Schuleinganges markiert. Aus vorgenannten Gründen kann der Einrichtung von Tempo 30 im genannten Bereich nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2017OFOF 446/5Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2017OMOM 1647Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger WegDirektanregung
- 18. August 2017Sie sind hierSTST 1512Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger WegStellungnahme
- 8. Oktober 2019OFOF 1435/5Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter VersuchOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2019OMOM 5296Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter VersuchDirektanregung
- 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 293Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter VersuchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab