Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1505
Betreff: Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Auch wenn der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates nachvollziehen kann, erkennt er gegenwärtig keinen Bedarf, gesamthafte Planungen zur Sanierung und Neugestaltung des östlichen Abschnitts der Offenbacher Landstraße aufzugreifen. Die Gleisanlagen befinden sich mit Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad in einem guten Zustand. Diese wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Eine Umgestaltung des Straßenabschnitts würde nach Angaben der VGF eine vollständige Anpassung der Fahrleitung und Verschiebung der Gleisanlagen zulasten des städtischen Haushalts erfordern. Zudem ist zu bedenken, dass aufgrund der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen sehr enge Grenzen gesetzt sind. Der Magistrat wird jedoch im Rahmen notwendiger Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit gestalterische Aspekte im Sinne der Anregung berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2012OFOF 254/5Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 16. März 2012EAEA 16Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
- 14. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1505Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab