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Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung…

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Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Begründung

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2012 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: Die Straßenbahnhaltestellen sind behindertengerecht umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. Die Straße ist durch Baumpflanzungen zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden.

Inhalt

Antrag vom 20.02.2012, OF 254/5

Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2012 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: Die Straßenbahnhaltestellen sind behindertengerecht umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. Die Straße ist durch Baumpflanzungen zu begrünen.

Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2012Sie sind hier
    OFOF 254/5Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 16. März 2012EAEA 16Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
  3. 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1505Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 9 · 16.03.2012
TO I, TOP 23
Angenommen
Etatanregung EA 16 2012 Die Vorlage OF 254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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